Worauf Sie achten sollten
Folgende Faktoren haben sich bei vergangenen Projekten als wesentliche Faktoren für eine gelungene und reibungslose Projektabwicklung erwiesen:
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Je früher Sie sich melden, desto besser!
Fördergenehmigungsverfahren brauchen ein gewisses Maß an Zeit. Je mehr Ihnen und uns davon zur Verfügung steht, desto besser und präziser können wir alle nötigen Unterlagen ausarbeiten, und desto genauer kennen Sie Ihr Projekt, ehe Sie beginnen, es umzusetzen. Scheuen Sie sich nicht, sich auch schon mit vagen Projektideen an uns zu wenden.
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Keine Angst vor Ausschreibungen!
Ausschreibungen können mitunter die Ausarbeitung eines Projektantrages verkomplizieren und verzögern. Im Normalfall sorgen sie aber für ein zusätzliches Maß an Qualität. Es ist falsch, dass Ausschreibungen nicht so formuliert werden können, dass sich Qualität gegen Preisdumping durchsetzt. Diesbezüglich haben wir uns im LEADER-Büro in den letzten Jahren ein hohes Maß an Erfahrung erworben.
Ausschreibungen werden außerdem von vielen Förderstellen schon für relativ geringe Beträge verlangt. Das Einholen von Vergleichsangeboten sorgt im Normalfall für eine Kostenreduktion. Und außerdem hilft Ihnen das Verfassen von Ausschreibungen, sich schon im Vorfeld intensiv mit Ihrem Projekt und dessen möglichen Dimensionen auseinander zu setzen.
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Geben Sie nicht zu zeitig Geld aus!
Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten bei Ihrem Projekt ist zum Zeitpunkt des Einlangens des Förderantrages bei der jeweiligen Förderstelle. Beachten Sie, dass die Prüfstellen vor der Auszahlung von Fördermitteln nicht nur das Rechnungsdatum dahin gehend prüfen, ob dieses nach dem Eingang des Förderprojekts bei der Förderstelle liegt, sondern auch den auf der Rechnung angegebenen Leistungszeitraum!
VORSICHT: Manche Förderstellen - z.B. bei forstlichen Projekten, oder wenn Sie einen Agrarinvestitionskredit (AIK) beantragen - anerkennen Kosten überhaupt erst nach Fördergenehmigung!
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Ehre wem Ehre gebührt!
Ein Paradoxon im Umgang der Republik Österreich mit der EU ist, dass wir eigentlich mehr Geld nach Brüssel einzahlen, als wir herausbekommen. Trotzdem gibt es seit dem EU-Beitritt eine Reihe von Förderungen, die es in dieser Form vorher nicht gegeben hat.
Die EU hat also offenbar positive Auswirkungen auf das Förderverhalten in unserem Land. Aus diesem Grund hat sie auch alles Recht, mit Vehemenz einzufordern, dass bei den von der EU ermöglichten Projekten auch entsprechend darauf hingewiesen wird. Die Nichtbeachtung dieser sogenannten Publizitätsvorschriften ist der aufgelegteste Grund für eine Rückforderung von Fördermitteln.
Aus diesem Grund:
- Bei investiven Projekten erhalten Sie nach der Abrechnung des Projekts von der zuständigen Förderstelle eine Hinweistafel. Diese ist gut sichtbar und dauerhaft in Ihrem Betrieb anzubringen.
- Bei Studien, Konzepten u.dgl. ist der Kofinanzierungshinweis gut sichtbar am Anfang der Studie anzubringen.
- Bei der Produktion von Werbemitteln (Foldern, Broschüren, Plakaten usw.) und Webseiten ist der Kofinanzierungshinweis AUF DER TITELSEITE bzw. auf der Einstiegsseite der Webseite anzubringen.
Sämtliche Unterlagen und Regeln liegen im Wachaubüro auf. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung!