Das Projektauswahlgremium

Das Projektauswahlgremium der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Wachau-Dunkelsteinerwald wurde für den Zeitraum von 2015 bis 2023 für folgende Zwecke eingerichtet:

  • Prüfung der Konformität von Leader-Projekten mit der Lokalen Entwicklungsstrategie
  • Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung der eingereichten Leader-Projekte
  • Festsetzung der Förderhöhe
  • Weiterleitung des Förderantrags an die Förderstelle zur Formalprüfung
  • Bewirtschaftung des zugewiesenen Förderbudgets der LAG
  • Kontrolle und Qualitätssicherung bei der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie.

Die Zusammensetzung des Projektauswahlgremiums ist in den Statuten des Leader-Vereins geregelt. Es besteht aus 17 VertreterInnen der Regionsgemeinden und 18 VertreterInnen der Zivilgesellschaft. Insgesamt müssen mindestens 1/3 der Summe aller GemeindevertreterInnen und ZivilgesellschaftsvertreterInnen weiblich sein. Gültige Beschlüsse kommen nur dann zustande wenn die Zivilgesellschaftsquote (1 Stimme mehr als GemeindevertreterInnen) und die Frauenquote (mindestens ein Drittel der Abstimmungsberechtigten sind Frauen) eingehalten werden.

Das Projektauswahlgremium tagt 4 Mal pro Kalenderjahr. Vorrangig erfolgt die Beschlussfassung über eingereichte Projektanträge in diesen Sitzungen, jedoch wird jedem Projektträger das Recht eingeräumt 1 Mal pro Kalenderjahr eine Beschlussfassung seines Projekts auf dem Email-Weg zu fordern.