Darauf muss ich bei meinem Projekt achten

Folgende Faktoren haben sich bei vergangenen Projekten als wesentlich für eine gelungene und reibungslose Projektabwicklung erwiesen:

Je früher Sie sich melden, desto besser!

Fördergenehmigungsverfahren brauchen ein gewisses Maß an Zeit. Je mehr Ihnen und uns davon zur Verfügung steht, desto besser und präziser können wir alle nötigen Unterlagen ausarbeiten, und desto genauer kennen Sie Ihr Projekt, ehe Sie beginnen, es umzusetzen. Scheuen Sie sich nicht, sich auch schon mit vagen Projektideen an uns zu wenden.

Keine Angst vor Ausschreibungen!

Ausschreibungen können mitunter die Ausarbeitung eines Projektantrages verkomplizieren und verzögern. Im Normalfall sorgen sie aber für ein zusätzliches Maß an Qualität. Es ist falsch, dass Ausschreibungen nicht so formuliert werden können, dass sich Qualität gegen Preisdumping durchsetzt. Diesbezüglich haben wir uns im LEADER-Büro in den letzten Jahren ein hohes Maß an Erfahrung erworben. Ausschreibungen werden außerdem von vielen Förderstellen schon für relativ geringe Beträge verlangt. Das Einholen von Vergleichsangeboten sorgt im Normalfall für eine Kostenreduktion. Und außerdem hilft Ihnen das Verfassen von Ausschreibungen, sich schon im Vorfeld intensiv mit Ihrem Projekt und dessen möglichen Dimensionen auseinander zu setzen.

Geben Sie nicht zu zeitig Geld aus!

Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten bei Ihrem Projekt ist zum Zeitpunkt des Einlangens des Förderantrages bei der jeweiligen Förderstelle. Beachten Sie, dass die Prüfstellen vor der Auszahlung von Fördermitteln nicht nur das Rechnungsdatum dahin gehend prüfen, ob dieses nach dem Eingang des Förderprojekts bei der Förderstelle liegt, sondern auch den auf der Rechnung angegebenen Leistungszeitraum! VORSICHT: Bei manchen Projektarten werden Kosten überhaupt erst nach Fördergenehmigung anerkannt!

Ehre wem Ehre gebührt - Publizitätsvorschriften!

Ein Paradoxon im Umgang der Republik Österreich mit der EU ist, dass wir eigentlich mehr Geld nach Brüssel einzahlen, als wir herausbekommen. Trotzdem gibt es seit dem EU-Beitritt eine Reihe von Förderungen, die es in dieser Form vorher nicht gegeben hat.Die EU hat also offenbar positive Auswirkungen auf das Förderverhalten in unserem Land. Aus diesem Grund hat sie auch alles Recht, mit Vehemenz einzufordern, dass bei den von der EU ermöglichten Projekten auch entsprechend darauf hingewiesen wird. Die Nichtbeachtung dieser sogenannten Publizitätsvorschriften ist der aufgelegteste Grund für eine Rückforderung von Fördermitteln.

Aus diesem Grund:

  • Erläuterungstafel oder Poster ist an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen: ab einer Förderung von 50.000,- während der Durchführung des Vorhabens.
  • Bei Studien, Konzepten u.dgl. ist der Kofinanzierungshinweis gut sichtbar am Anfang der Studie anzubringen.
  • Bei der Produktion von Werbemitteln (Foldern, Broschüren, Plakaten usw.) und Webseiten ist der Kofinanzierungshinweis AUF DER TITELSEITE bzw. auf der Einstiegsseite der Webseite anzubringen.

Melden Sie Änderungen!

Auf Basis der Unterlagen von der Projekteinreichung wird Ihr Projekt im Idealfall genehmigt und eine Fördervereinbarung ausgestellt. Bei der Projekteinreichung haben Sie im Detail definiert, was Sie umsetzen möchten. Bei der Umsetzung kommt es schnell mal vor, dass sich Dinge verändern, was grundsätzlich auch kein Problem darstellt, solange Sie diese Änderungen VOR der Umsetzung der Förderstelle kommunizieren und eine Änderungsantrag (formloses Schreiben) stellen.

Welche Inhalte Rechnungen enthalten müssen!

Um förderfähig zu sein, muss jede eingereichte Rechnung alle Merkmale aufweisen, die eine Rechnung aufweisen muss, wenn sie von einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer beim Finanzamt vorgelegt wird:

  • Korrekte Bezeichnung (Name, Anschrift, UID-Nummer) des Leistungserbringers (Firma),
  • korrekte Bezeichnung und Anschrift des Rechnungsempfängers,
  • wenn die Rechnung mehr als EUR 10.000,-- brutto ausmacht, muss auch die UID-Nummer des Empfängers vermerkt sein, wenn der Empfänger über eine solche verfügt,
  • eindeutige Angabe des Rechnungsdatums und des Leistungszeitraums bzw. des Zeitraums der Lieferung,
  • eindeutige Rechnungsnummer,
  • Aufgliederung der Leistungen nach Kostenpositionen samt Angabe der Teilnettokosten (genaues Mengengerüst),
  • gesammelte Angabe der angesetzten Umsatzsteuer,
  • Bruttogesamtkosten,
  • Angaben zum Zahlungsziel (Zahlungsfrist, allfällige Abzüge und Skonti).

Förderfähige Kosten

Alle Rechnungen, die zur Förderung eingereicht werden, müssen eindeutig vom Projektträger bezahlt worden sein. Die meisten Förderstellen akzeptieren daher z.B. keine Kassabons ohne genaue Angabe des Rechnungsempfängers, wenn Sie nicht z.B. durch ein Kassabuch belegen können, dass die Anschaffung am Kassabon für Ihr Projekt verwendet wurde (Vorsicht insbesondere bei Rechnungen in Baumärkten!).

Wesentlich ist außerdem, dass Sie nur Rechnungen zur Abrechnung einreichen, bei denen Sie sicher sind, dass die darin enthaltenen Kosten förderfähig sind. Definitiv nicht förderfähig sind z.B. folgende Kostenarten:

  • Kosten für Steuerberatung, Anwalts- und Notariatskosten,
  • Versicherungen,
  • Lizenzgebühren,
  • Finanzierungskosten,
  • Leasingentgelte,
  • Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten oder pauschalierten Projektträgern sowie Gemeinden,
  • weitere Steuern und Gebühren, Verfahrenskosten,
  • Investitionen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, Abschreibungen,
  • personalbezogene Rückstellungen.

Die vorgelegten Kosten müssen außerdem unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können. Sie dürfen nicht dem laufenden Betrieb unabhängig vom Projekt dienen.  

Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass mögliche Reduktionen wie insbesondere Skonto auch tatsächlich lukriert worden sind. Selbst wenn darauf vergessen oder verzichtet wurde, Skonto abzuziehen, ist der Skontobetrag bei der Bemessung des für die Förderung vorgelegten Betrags wegzuzählen.  

Bei Barzahlungen ist darauf zu achten, dass der Zahlungsvorgang vom Verkäufer eindeutig auf der Rechnung festgehalten wird (am besten mit dem Wortlaut "Betrag bar erhalten", Datum, Unterschrift, Firmenstempel). Bei Anträgen, die ab dem 1.10.2009 eingehen (Förderstempel), sind Barzahlungen nur für Rechnungen bis max. EUR 5.000 netto zulässig - am besten, Sie zahlen nach Möglichkeit alle Kosten, die bei Ihrem Projekt anfallen, auf dem Überweisungsweg von Ihrem Konto ein.  

Sollten Sie Leistungen im Ausland beziehen, versuchen Sie, in irgendeiner Form zu einer Rechnung auf Deutsch zu kommen bzw. einen allfälligen Barzahlungsvermerk auf Deutsch auf die Rechnung zu erhalten.

Online-Rechnungen sind nur dann zulässig, wenn der Projekttitel vermerkt und zusätzlich folgender Text angeführt ist:
"Die gegenständliche Leistung wurde anlässlich eines Projektes ausgestellt, das zur Förderung im Rahmen des EU-Programmes Ländliche Entwicklung 2014-2020 eingereicht wird.”

Sämtliche Unterlagen und Regeln liegen im Regionalbüro in Spitz auf. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung!